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Die Inklusionshilfe ist eine Initiative der Bundesregierung mit dem Ziel, Menschen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Es steht im Zusammenhang mit dem Continuous Payment Benefit (BPC) und soll private Unternehmen dazu ermutigen, ältere oder behinderte Menschen einzustellen.
Hier klären wir, was Inklusionshilfe ist, wie sie funktioniert und welche Ziele sie verfolgt. Seien Sie gespannt auf die Lektüre!
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Was ist Inklusionshilfe?

Inclusion Aid ist eine Initiative, die sich an diejenigen richtet, die das Continuous Payment Benefit (BPC) beziehen und sich auf die Rückkehr in den Arbeitsmarkt vorbereiten.
Diese Hilfe besteht aus einem monatlichen Geldbetrag, der Menschen mit Behinderungen mehr Autonomie verschafft und ihnen den Einstieg in das Berufsleben erleichtert.
Der Ursprung dieser Leistung geht auf Artikel 94 des Behindertenstatuts, Gesetz 13.146/2015, zurück.
Doch erst im Jahr 2021, mit der Regelung durch Gesetz 14.176, erhielt die Inklusionshilfe eine solidere Rechtsgrundlage.
Die Umsetzung wurde von der Bundesregierung über das Ministerium für Staatsbürgerschaft geleitet. Nach Angaben der Regierung bringt dieser Vorteil Vorteile für die gesamte Gesellschaft.
Die Person mit einer Behinderung erhält einen finanziellen Anreiz, in den Arbeitsmarkt einzutreten und dort zu bleiben, während der Arbeitgeber das Quotengesetz einhält, das die Reservierung offener Stellen für Fachkräfte mit Behinderungen in Unternehmen vorsieht.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Inklusion und Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu fördern.
Was sind die Ziele dieser Initiative?
1. Geben Sie der Autonomie von Menschen mit Behinderungen einen kleinen Schub;
2. Geben Sie Menschen mit Behinderungen einen Anreiz, sich in die berufliche Laufbahn zu stürzen.
3. Helfen Sie privaten Unternehmen dabei, Diversität in ihre Teams zu bringen.
4. Stellen Sie die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen an die erste Stelle;
5. Sorgen Sie dafür, dass Unternehmen das Quotengesetz genau befolgen.
Wer kann Inklusionshilfe beantragen?
- Personen, die in den letzten 5 Jahren den Continuous Payment Benefit (BPC) bezogen haben;
- Menschen mit Behinderungen (PWD), die im öffentlichen oder privaten Sektor arbeiten und im Jahr 2023 ein Gehalt unter zwei Mindestlöhnen haben (R$2.604,00);
- Personen mit einem Pro-Kopf-Familieneinkommen, das zum Zeitpunkt der Beantragung der Eingliederungshilfe (R$325,50) höchstens ¼ des Mindestlohns beträgt;
- Personen mit aktualisierter Registrierung im Einheitsregister (CadÚnico);
- Einzelpersonen, die regelmäßig im Individual Taxpayer Registry (CPF) registriert sind.
Bei der Beantragung der Leistung ist es unbedingt erforderlich, ein Pro-Kopf-Familieneinkommen vorzulegen, das den genannten Kriterien entspricht.
Die Nichteinhaltung dieser Anforderung oder die Ausübung einer bezahlten Tätigkeit zum Zeitpunkt der Anfrage kann zur Ablehnung der Inklusionshilfe führen.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, Ihre Registrierung bei CadÚnico auf dem neuesten Stand zu halten und über einen regelmäßigen CPF zu verfügen, um Probleme wie Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst zu vermeiden.
Wie hoch ist die Inklusionshilfe?

Der aktuelle Wert der Inklusionsbeihilfe beträgt R$651,00, was der Hälfte eines Mindestlohns entspricht, also 50% des vom BPC gezahlten Betrags.
Wie kann ich diese Unterstützung erhalten?
Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre INSS-Inklusionshilfe garantieren können? Folgen Sie Schritt für Schritt:
1. Laden Sie die App herunter Mein INSS auf Ihrem Android oder iOS oder greifen Sie auf die Website zu;
2. Geben Sie „Inklusionshilfe“ ein;
3. Klicken Sie auf die entsprechende Option;
4. Lesen Sie, was auf dem Bildschirm erscheint.
5. Befolgen Sie die angezeigten Anweisungen.
Wenn Sie möchten, können Sie die Anfrage auch telefonisch unter 135 stellen. Vergessen Sie nicht, Ihre Leistungsnummer, Ihren CPF und den aktualisierten CadÚnico zur Hand zu haben.
Wenn Sie über die Ernennung eines Anwalts oder Rechtsvertreters nachdenken, legen Sie einfach ein Dokument mit Foto (RG, CNH oder CTPS) und den CPF des Anwalts oder Vertreters vor. Einfach richtig?
Entdecken Sie auch die FGTS-App: Hier! Fragen zur Funktionsweise der Inklusionshilfe? Hinterlasst es unten in den Kommentaren!